Der Bundesrat hat per 28.2.2020 sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten verboten. Der Kantonale Sonderstab Corona appelliert an die Eigenverantwortung von Veranstaltern und Besucherinnen und Besuchern und empfiehlt dringend, auch bei Veranstaltungen mit weniger Personen, eine restriktive Risikoabwägung vorzunehmen.
Aktuell
Merblatt "Coronavirus - Kriterien für Veranstaltungsbewilligungen"
- 02.03.2020